Die Hitzephase der letzten Wochen war auch für Autos eine Strapaze. Nahezu jedes Fahrzeug besitzt heute eine Klimaanlage und die musste in der Zeit Höchstarbeit leisten. Doch vielleicht hat sie gar nicht so perfekt funktioniert wie üblich. Im schlimmsten Fall ist die kühle Brise auch komplett ausgeblieben. Dann ist es dringend Zeit für eine Überprüfung.
In der Fachwerkstatt vom Boschdienst Flinker Partner in der Ubierstraße 28 in Emden kümmert sich das geschulte Fachpersonal um die ordnungsgemäße Wartung und Überprüfung.
„Schalter an, kühle Luft heraus - so sollte es sein, doch auch dieses elektronische Gerät bedarf einer regelmäßigen Wartung. Am besten alle zwei Jahre“, sagt Kundenserviceberater Jörg Kruklinski.
War früher eine Klimaanlage ein teures Luxus-Extra, hat es sich mittlerweile zum Allgemeingut entwickelt, selbst Kleinwagen sind häufig serienmäßig damit ausgerüstet. Und in der Regel produziert sie zuverlässig kalte Luft - bis sie irgendwann nicht mehr funktioniert. Woran das liegt? Eine Klimaanlage besteht aus einer Menge Bauteile, die allesamt mit Schläuchen sowie zahlreichen Dichtungen miteinander verbunden sind und unter hohem Druck stehen. Der beträgt bis zu 15 bar - das Siebenfache eines Autoreifens.
Und wie die Luft aus einem Reifen entweicht, entweicht mit der Zeit auch das Kältemittel aus der Anlage. „Über den Daumen sind das rund zehn Prozent jährlich und irgendwann ist die Anlage leer“, so Kfz-Meister Frank van Lengen. Und dann kommt das eigentliche Problem: Mit dem Kältemittel verschwindet auch das Öl, das den Klimakompressor schmiert. Und damit der nicht kaputtgeht, wird die Anlage beim Unterschreiten eines bestimmten Drucks abgeschaltet. Dann kühlt sie nicht mehr, aber die normale Funktion des Lüftungsgebläses bleibt erhalten.
„Als Laie fragt man sich sicherlich, weshalb die Prüfung der Klimaanlage nicht im Rahmen der Fahrzeugwartung erfolgt? Tatsächlich schreibt das kein Autohersteller vor“, so Kruklinski weiter. Daher sollten sich Autofahrer am besten selbst darum kümmern.
Wer bei einem neuen Fahrzeug zum ersten Mal nach drei Jahren bei seiner Werkstatt eine Klimaanlagen-Wartung in Auftrag gibt, ist auf der sicheren Seite und muss im Sommer nicht schwitzen, weil das Kühlaggregat plötzlich den Dienst verweigert. Danach sollte man dies alle zwei Jahre wiederholen, so bleibt die Klimaanlage lange fit.
Es gibt auch andere Angebote, aber bei denen wird dann nur geprüft, ob die Anlage überhaupt arbeitet und im besten Fall noch der Druck gemessen. Oder es wird nur eine Dose Desinfektionsmittel über den Verdampfer gesprüht. Das tötet zwar Keime und anschließend riecht die Luft eine Weile wunderbar frisch, hat aber keinen Einfluss auf Kühlwirkung und Lebensdauer der Anlage.
„Bei einer korrekten Klimawartung hingegen wird die Anlage komplett entleert, der Inhalt gewogen und dann um die gemessene Fehlmenge ergänzt wieder eingefüllt“, erklärt van Lengen. Nur so kann die Werkstatt sicherstellen, dass auch immer genügend Schmiermittel vorhanden ist und das teuerste Bauteil einer Klimaanlage, der Kompressor, seine bestmögliche Lebensdauer erreicht. GOY/PR
Andere Länder, unbekannte Regeln
Infos über die Parkbewirtschaftung in europäischen Innenstädten

Viele historische Städte in Europa sind attraktive Reiseziele. Die Anreise mit dem eigenen Wagen ist praktisch. Vor Ort muss man sich aber auf ausgedehnte Parkzonen und Einfahrtsrestriktionen einstellen.
Hier gilt es, besonders aufmerksam zu sein, um Bußen zu vermeiden. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert über Besonderheiten.
Wien
Parken ist in Wien im gesamten Stadtgebiet an Wochentagen zwischen 9 und 22 Uhr kostenpflichtig. Die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden und kostet für diesen Zeitraum 6,80 Euro. Wer über Parkschein oder die App „Handyparken“ bezahlt, kann 15 Minuten kostenlos sein Auto abstellen. Der Erwerb der Parkscheine ist in „Trafiken“, an Tankstellen oder Zigarettenautomaten möglich. Auch in den Wiener U-Bahn-Stationen und in einzelnen Hotels sind die Scheine erhältlich.
Paris
Paris verlangt für das Abstellen eines Autos im öffentlichen Straßenraum von Besuchern gestaffelte Gebühren. Dabei darf der Platz maximal für sechs Stunden belegt werden. Die Parkgebühren sind in den Innenstadtbezirken (1. bis 11. Arrondissements) teurer als in den äußeren Stadtbereichen (12. bis 20. Arrondissements) und berücksichtigen bei der Höhe auch die Art des Fahrzeuges. Entrichtet werden können die Beträge durch die angebotenen Apps per Mobiltelefon oder an Parkuhren mit Karten.
Brüssel
Brüssel ist in verschiedene Parkzonen aufgeteilt. Die jeweilige Parkdauer und die zu zahlenden Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Gebiet. Mehrere Apps werden angeboten, die minutengenau den Parkvorgang abrechnen. Diese Apps sind in ganz Belgien nutzbar und ersparen den Gang zur Parkuhr. Überwacht wird das Ganze mittels „Scan Cars“, die auf der Straße die Kennzeichen der Autos erfassen.
Kopenhagen
Das Zentrum Kopenhagens ist in Tarifzonen und zeitlich begrenzte Zonen unterteilt. Es fällt von Montag 8 Uhr bis Samstag 17 Uhr eine Parkgebühr an. Autofahrer müssen gegen eine Gebühr ein Ticket (Pay-and-Display-Fahrkartenautomat) ziehen oder per App zahlen. Für einen Aufenthalt über mehrere Tage kann auch eine „Zeitintervallkarte“ erworben werden. Das Parken ist an Sonntagen und Feiertagen kostenlos. In der „Inner City“ darf man zudem nur auf gekennzeichneten Stellplätzen sein Auto abstellen.
Stockholm
Für die Einfahrt sind von ausländischen Autofahrern Straßengebühren zu zahlen. Das System ist vollautomatisiert: Das Kennzeichen wird bei der Einfahrt erfasst, eine Barzahlung ist nicht möglich. Die Gebühren müssen online über die Website epass24.com bezahlt werden. Beim Parken auf einem ausgewiesenen Straßenparkplatz sollten die Hinweisschilder beachtet werden. In den meisten Orten, in denen das Parken auf der Straße erlaubt ist, befinden sich Schilder am Eingang jedes Viertels. Straßenparkplätze werden in der Regel stundenweise abgerechnet; viele Parkautomaten akzeptieren VISA und MasterCard. Alternativ können Parkgebühren auch über Apps wie EasyPark oder Parkster bezahlt werden.
Italien: Zona Traffico Limitato
Viele historische Stadtkerne in Italien sind für Fahrzeuge durch verkehrsberuhigte Zonen („zona traffico limitato, ZTL“) nur eingeschränkt zugänglich. Zu bestimmten Uhrzeiten ist die Einfahrt in diese Zonen für fremde Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung untersagt. Die mit Hinweisen ausgeschilderten Zugangsstraßen sind mit Videokameras überwacht. Jedes Ein- und Ausfahren wird registriert und einzeln geahndet. Der Betroffene muss noch Monate oder sogar Jahre danach mit Benachrichtigungen an seine ausländische Wohnadresse rechnen. Durch die geltende EU-Vollstreckung ist eine Beitreibung wegen der längeren Verjährungsfristen in Italien (fünf Jahre) lange möglich.
Parkmarkierungen beachten
Farbige Markierungen machen an vielen Orten kenntlich, wo geparkt werden darf und wo nicht. Am Bordstein oder Fahrbahnrand angebrachte gelbe Streifen zeigen verbotenes Halten, bei durchgängigen Linien auch nicht erlaubtes Parken, an. Diese Art von Vorschriften sind etwa in Frankreich, Holland, Irland, Österreich und der Schweiz zu finden.
Flächen, die mit blauer Farbe gekennzeichnet sind, weisen auf eine Gebührenpflicht hin. Autos können dort nur gegen Entgelt abgestellt werden. Das gilt etwa in Italien oder Griechenland für bestimmte Straßen. Auch eine Kombination von Markierungen mit Ausschilderung kommt vor. Beispielsweise in Österreich und Italien ist bei dieser Kennzeichnung zusammen mit Beschilderung eine Parkscheibe oder ein Parkschein zu benutzen. Überfährt man in bestimmten österreichischen Kommunen grüne Linien mit einem großen „P“ auf der Straße, befindet man sich in einer Parkstraße, in der man nur gegen Bezahlung sein Fahrzeug abstellen darf.
Parkbeschränkungen in Schweden sind auf Schildern mit der Aufschrift „Avgift“ für die Gebührenpflicht ausgewiesen. Steht dort „P-Skiva“, ist eine Parkscheibe auszulegen. Die Beschilderungen „Förhyrda platser“ oder „Boende“ weisen auf spezielle Parkbewilligungen hin. An Plätzen ohne gesonderte Kennzeichnung ist in der Regel das Parken verboten. Der Wagen ist generell in Fahrtrichtung abzustellen. An Wochentagen darf ohne ausgewiesene Beschränkungen längstens 24 Stunden am selben Ort geparkt werden. PR
