„Wer gut schmiert, der gut fährt“ - diese goldene Regel gilt in Zeiten moderner, hoch motorisierter Autos mehr denn je. Wer den Rat der Altvorderen auf die leichte Schulter nimmt, muss seinen Leichtsinn unter Umständen teuer bezahlen. Reißt der Schmierfilm im Verbrennungsmotor, droht oft ein kapitaler Motorschaden.
Die häufigsten Fehler, die Fahrerinnen und Fahrern unterlaufen, lassen sich an einer Hand abzählen:„Immer wieder wird mit zu niedrigem Ölstand gefahren, das falsche Motoröl eingefüllt oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Ölwechselintervalle überschritten“, erklärt Harald Eder, Motorenexperte bei DEKRA.
Um teuren Reparaturen am Herz des Verbrenners vorzubeugen, empfiehlt der Sachverständige, den Ölstand etwa alle 1.000 Kilometer und vor längeren Fahrten zu kontrollieren und gegebenenfalls Schmiermittel nachzufüllen. Aber Achtung: Auch ein zu hoher Ölstand kann Schaden anrichten, zum Beispiel am Katalysator.
Allerdings gibt sich die Antriebseinheit nicht mit jedem beliebigen Tröpfchen zufrieden. „Es muss zwingend eines der Öle sein, die der Fahrzeughersteller für den verbauten Motorentyp freigegeben hat“, betont Eder. Welche Spezifikation das Schmiermittel erfüllen muss, steht in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges und kann in jeder Markenwerkstatt anhand des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung 1) erfragt werden.
Darüber hinaus sind die vom Hersteller festgelegten Wechselintervalle einzuhalten. Wird das Motoröl zu spät gewechselt, kann dies zu Verschlammung und Verkokung des Öls führen. Als Folge lassen im Laufe der Zeit die Schmiereigenschaften des Öls so stark nach, dass der Motor oder Anbauteile wie der Turbolader Schaden nehmen können.
Große Vorsicht ist auch bei einem Aufleuchten der roten Ölkontrollleuchte geboten. „In diesem Fall heißt es, sofort anhalten und unmittelbar den Motor abstellen. Man darf ihn auch nicht wieder starten, sondern muss das Fahrzeug in die Werkstatt abschleppen lassen“, betont der Sachverständige. Ratsam ist zudem ein gelegentlicher Blick unter das Fahrzeug. Zeigen sich dort größere Ölrückstände, sollte man den Motor schleunigst auf Undichtigkeiten untersuchen lassen.
Wenn einer eine Reise tut...

Ratgeber – 2026 gibt es beim Reisen neue Regeln zu beachten
Wer in der kommenden Zeit mit dem Auto oder überhaupt ins Ausland reist, sollte sich im Vorfeld über die örtlichen Gegebenheiten erkundigen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert über wichtige Änderungen in Europa.
Österreich
Eine Novelle der österreichischen StVO ermöglicht seit 1. Oktober 2026 Kommunen, mittels Kameras und anderem elektronischen Equipment Zufahrtskontrollen in gesperrte Bereiche zu ermöglichen. Wer ohne Berechtigung trotzdem einfährt, zahlt Bußen. Die genaue Ausgestaltung bleibt den Gemeinden überlassen.
Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt bekanntlich eine Vignettenpflicht. Für das Jahr 2026 wird diese nach Zeiträumen gestaffelt das letzte Mal als Klebevignette angeboten. Die parallel angebotene digitale Vignette ist ab 2027 ausschließlich online erhältlich. Im Shop der Betreibergesellschaft ASFINAG ist auch die E-Vignette für Slowenien erhältlich.
Spanien
In Spanien müssen ab 2026 dort zugelassene Fahrzeuge eine spezielle V16-Warnleuchte auf Autobahnen und Schnellstraßen mitführen. Innerorts und auf Landstraßen sind weiter klassische Warndreiecke erlaubt. Die mit weit strahlendem gelbem Blinklicht versehene Lampe kann von innen auf dem Autodach befestigt werden. Die installierte SIM-Karte ermöglicht die automatische Weitergabe der Fahrzeugposition für Rettungskräfte. Im Ausland angemeldete Fahrzeuge müssen kein solches Licht mitführen.
Frankreich
Auf bestimmten Autobahnen in Frankreich kann die fällige Maut jetzt auch online bezahlt werden. Die fällige Gebühr wird durch elektronische Erfassung des Kennzeichens berechnet („péage en flux libre“). In den folgenden 72 Stunden muss jeder Benutzer dann online unter Angabe seines Kfz-Kennzeichens bezahlen. Alternativ kann vor Ort an Zahlungsterminals entlang der Strecke bar oder mit der Kreditkarte der entsprechende Betrag beglichen werden. Die Betreiber weisen darauf hin, dass EC/Maestro-Karten „in der Regel“ nicht akzeptiert werden. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind Aufschläge fällig und nach Fristablauf auch Bußgeldverfahren möglich, die europaweit einer Vollstreckung unterliegen.
Italien
Venedig verlangt wieder eine Gebühr beim Besuch der Stadt. Vom 3. April bis 26. Juli müssen Touristen ab 14 Jahren für die Zeit zwischen 8:30 und 16 Uhr 10 Euro pro Tag zahlen. Kauft man das Ticket mindestens vier Tage vor dem geplanten Besuch, wird nur die Hälfte fällig. Vorher muss man sich registrieren und erhält einen QR-Code.
Rom fordert ab Februar 2026 für den Zugang zum Innenbereich des sehr beliebten Trevi-Brunnen von Besuchern jeweils 2 Euro Gebühr.
Kroatien
Das kroatische Mautsystem wird erst zum 1. März 2027 komplett auf die elektronische Erfassung umgestellt. Bis dahin ist es weiter möglich, online sowie per App oder bar zu bezahlen. Die physischen Mautstellen werden Schritt für Schritt bis zum genannten Zeitpunkt abgebaut und parallel durch die Digitalsysteme ersetzt.
