„Altwerden ist nichts für Feiglinge“ heißt es mitunter ein wenig selbstironisch, wenn ältere Menschen über ihre Lebensumstände sprechen. Doch das Altern macht bekanntlich vor niemandem Halt. Wir können es nicht aufhalten, höchstens ein wenig verzögern, denn der Alterungsprozess unseres Körpers ist komplex und von vielen Faktoren abhängig. Sowohl biologische Voraussetzungen durch die genetische Veranlagung, als auch äußere Faktoren wie etwa unser Lebensstil bestimmen unser Lebensalter.
Fakt ist, dass ältere Menschen früher oder später nicht mehr in der Lage sind, Dinge des täglichen Lebens allein zu meistern. Doch es gibt eine Vielzahl von Unterstützungs- und Hilfsangeboten, sie alle im Einzelnen hier aufzuzählen, würde den Rahmen dieser Seite sprengen.
Die Senioren- und Pflegestützpunkte (SPN) der Kommunen oder Landkreise sind die ersten Ansprechpartner, sie unterstützen hilfe- und pflegebedürftige Menschen sowie Seniorinnen und Senioren und deren Angehörigen in allen Fragen rund um das Thema Pflege und Alter. Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist eine kostenfreie, neutrale und vertrauliche Anlaufstelle. Die Senioren- und Pflegestützpunkte verfügen über ein lokales Netzwerk von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen sozialen Hilfsanbietern. Der SPN hilft bei der Organisation der erforderlichen Leistungen und vermittelt die notwendigen Kontakte. Das Ziel ist immer die Eigenständigkeit und selbstbestimmte Lebensführung, die so lange wie möglich erhalten bleiben soll.
Senioren- und Pflegestützpunkte informieren und beraten zu folgenden Themen:
- Beratungs- und Hilfsangebote im vorpflegerischen Bereich
- Kontaktvermittlung zu Sozialdiensten und Pflegeeinrichtungen
- Gesundheitliche Vorsorgeplanung bei schweren Erkrankungen (z. B. Patientenverfügung)
- Gesprächsangebot rund um das Thema Demenz
- Präventionsberatung für Jung und Alt im Hinblick auf das Älterwerden in unserer Gesellschaft
- Wohnberatung
- Leistungen der Pflegeversicherung (Antragstellung, Ermittlung des Pflegegrades, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, teil- und stationäre Angebote)
- Gesetzliche Sozialleistungen (Grundsicherung, Wohngeld)
- Ambulante Hilfen zur Unterstützung der Lebensführung und allgemeine Betreuung (Nachbarschaftshilfe, Seniorenbegleitung, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern)
- Vermittlung ehrenamtlicher Begleitpersonen
- Möglichkeiten zur Erhaltung der sozialen Kontakte und Teilnahme am öffentlichen Leben
Ob professionelle Dienstleistung oder ehrenamtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, passende Angebote und Anbieter gibt es viele. Spezielle Internetseiten, zum Beispiel der Kommunen, der Sozialdienste oder der Verbraucherzentralen, helfen bei der Suche nach Dienstleistungen vor Ort. Auch die Kranken-/Pflegekassen informieren über die Angebote vor Ort. Der Senioren- und Pflegestützpunkt für den Landkreis Wittmund befindet sich in der Kreisverwaltung, Am Markt 9.
Pflegegeld für häusliche Pflege
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.
Von Walburg Dittrich