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Wyen-Hohnholt Immobilien: Damit Sie auf der sicheren Seite sind

Dipl.-Ing. Hartmut Hohnholt ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Bild: Melanie Jülisch

Hartmut Hohnholt bietet Unterstützung von Eigentümern bei Verkauf, Erbe und Wertermittlung mit fachkundiger Beratung, zertifizierter Immobilienbewertung und individueller Vermarktungsstrategie

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, um sich zu verkleinern? Oder Sie haben geerbt und wissen nun nicht, wie es mit Omas Häuschen weitergehen soll? Egal ob Umzug, Erbe, Trennung, Scheidung oder Vermögensübertragung: Wer eine Immobilie besitzt und diese erfolgreich verkaufen beziehungsweise anderweitig nutzen oder abgeben möchte, braucht einen realistischen Wert, an dem er sich orientieren kann. Und nicht nur das: Oft sind auch rechtliche und steuerliche Fragen noch ungeklärt.

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Experte in der Wertermittlung

Ein erfahrener Ansprechpartner in einem solchen Fall ist Dipl.-Ing. Hartmut Hohnholt. Seit 2016 ist der IHK-geprüfte Immobilienmakler und Immobilienverwalter wichtiger Teil von WyenHohnholt Immobilien, deren Büro sich seit einem Jahr an der Oldenburger Straße 239 in Wardenburg befindet. Als Immobilien- und Grundstücksbewerter weiß er genau, worauf es ankommt. Erst im April erfolgte nach bestandener Prüfung die Verlängerung „Sachverständiger für Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien“ und die Rezertifizierung „Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)“. Kommt es zum Verkauf einer Immobilie, bietet Wyen-Hohnholt Immobilien Unterstützung in Form einer optimalen Vermarktungsstrategie und umfangreicher individueller Beratung.

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Geerbt - und nun?

Seit einem Jahr befindet sich das Büro von Wyen-Hohnholt Immobilien in Wardenburg. Bild: Melanie Jülisch
Seit einem Jahr befindet sich das Büro von Wyen-Hohnholt Immobilien in Wardenburg. Bild: Melanie Jülisch

Stirbt ein nahestehender Mensch, gilt es neben der eigentlichen Trauer oft noch vieles zu regeln. Insbesondere Erbangelegenheiten sind nicht immer einfach, gerade dann, wenn es um Immobilien geht, die häufig auch mit einem sehr persönlichen Bezug und Emotionen verbunden sind. „Gerade bei Erbengemeinschaften können Unklarheiten und unterschiedliche Interessen zu Konflikten führen, schlimmstenfalls sogar zur Zerrüttung der Familie“, weiß Hartmut Hohnholt aus langjähriger Erfahrung. „Zu Beginn jedes Verkehrswertgutachtens ist der Zustand des Grundstücks zu erfassen. Der Zustand eines Grundstücks bestimmt sich nach der Gesamtheit der verkehrswertbeeinflussenden Merkmale: rechtliche Gegebenheiten, tatsächliche Eigenschaften, sonstige Beschaffenheit, Lage. Sämtliche am Wertermittlungsstichtag gegebene verkehrswertbeeinflussende Eigenschaften müssen in einem Verkehrswertgutachten in einer ausführlichen, hinreichend exakten Zustandsbeschreibung des Bewertungsgrundstücks dargelegt werden. Der Bewertungsteil (Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert) von ihren Ansätzen bis zum Ergebnis nachvollzogen sowie auf Plausibilität und Richtigkeit überprüft werden können. Zu berücksichtigen sind auch besondere objektspezifische Grundstücksmale, wie z.B. besondere Ertragsverhältnisse, Bauschäden oder -mängel, Belastungen und Rechte, zum Beispiel Wohnrecht und Nießbrauch“, so der Experte.


Wertermittlungsarten von Immobilien und Grundstücken

Marktwertgutachten / Verkehrswertgutachten: Umfassendste und rechtlich belastbarste Form der Wertermittlung. Sinnvoll bei Ehescheidung, Erbauseinandersetzung, Vermögensübertragung, steuerliche Nachweise, Streit, Gericht, hoher Nachweisbedarf, komplexe Fälle.

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Marktwertermittlung / Kurzbewertung: Verkürzte, nachvollziehbare Bewertungsform mit reduziertem Untersuchungs- und Darstellungsumfang. Oft angewandt, wenn eine schnelle, wirtschaftliche und praxisnahe Einschätzung benötigt wird und keine maximale rechtliche Belastbarkeit erforderlich ist. Auch bei Ehescheidungen und Erbauseinandersetzungen kann dies ausreichen, wenn eine nachvollziehbare Grundlage (geringere Anforderungen an die Nachweisstärke) für interne Einigung oder Verhandlungen genügt.

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Marktwerteinschätzung / Wertindikation: Praktische Kurzform für eine weniger umfangreiche Bewertung für eine erste Orientierung oder Vorprüfung.

Marktpreisreport / Wertexpertise: Standardisierte Erst- oder Vorstufenleistung für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser (kostenlos).

Spezialgutachten: Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (Einkommenssteuergesetz); Mietwertgutachten; Nachweis des niedrigen gemeinen Werts bei der Grundsteuerwertfeststellung (je nach Bundesland).

Wertermittlungsverfahren: Vergleichswertermittlung; Sachwertermittlung; Ertragswertermittlung.