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Was wird mit meinen Daten?

Genauso wie um den physischen Nachlass sollte man sich auch rechtzeitig um seinen digitalen Nachlass kümmern. Bild: BDB

Der digitale Nachlass – eine unterschätzte Vorsorge

Die Regelung des digitalen Nachlasses gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Informationen und Inhalte wie E-Mails, Fotos, Videos, Online-Konten und Abonnements, Social-Media-Profile, Online-Banking, Einkaufskonten sowie digitale Besitztümer wie E-Books, Musikdateien, digitale Währungen und NFTs. Nach dem Tod einer Person laufen diese Konten und Abonnements weiter, was Kosten verursachen oder unbekannte Werte verbergen kann.

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Es ist also wichtig, nicht nur den physischen Nachlass zu regeln, sondern auch den digitalen. Besonders für Menschen, die vor 1960 geboren wurden und noch in einer weitgehend analogen Welt aufgewachsen sind, ist dies von großer Bedeutung. Auch wenn sie im Alter von 60 oder 70 Jahren digitale Dienste nutzen oder von ihren Kindern oder Experten dabei unterstützt wurden, erkennen sie möglicherweise nicht die volle Tragweite der Verwaltung ihres digitalen Erbes.

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Bestattungsunternehmen können bei digitalem Nachlass helfen

Es ist meist einfach, sich auf einer Online-Plattform zu registrieren, aber oft schwierig, wieder zu verschwinden. Daten im Internet sind unsterblich und im Todesfall laufen alle Konten, Mitgliedschaften und Abonnements eines Verstorbenen einfach weiter – mit allen Konsequenzen.

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Bestattungsunternehmen können bei der Regelung des digitalen Nachlasses helfen und bieten Beratung und Unterstützung für Angehörige oder Interessierte an. Dies ist nicht nur in Bezug auf anfallende Kosten wichtig, sondern auch emotional, da sich in digitalen Daten oder Social-Media-Accounts oft „Digitale Tagebücher“ verbergen, die einen besonderen Schutz verdienen.

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Bestatter können wertvolle Tipps zur Organisation des digitalen Nachlasses geben. Einige Bestattungsunternehmen helfen auch bei der Erstellung eines Verzeichnisses für den digitalen Nachlass und der sicheren Aufbewahrung der Zugangsdaten. In manchen Fällen können sie sogar die Rolle des digitalen Nachlassverwalters übernehmen und die Wünsche des Verstorbenen in Bezug auf den digitalen Nachlass umsetzen.

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Es gibt aber inzwischen auch professionelle Anbieter, die sich auf die Ermittlung und Verwaltung des digitalen Nachlasses spezialisiert haben. Diese arbeiten in der Regel eng mit Rechtsexperten zusammen.

Je nach Wunsch des Verstorbenen und den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen erhalten Angehörige, Erbberechtigte, Erben oder Nachlassverwalter Zugriff auf die bestehenden Nutzerkonten der verstorbenen Person. Die entstandenen Kosten durch Abonnements oder Erträge durch die digitalen Konten gehören zum Nachlass.

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Maßnahmen, die man selbst ergreifen kann

Zur Vorbereitung des digitalen Nachlasses kann man selbst eine Liste aller Online-Konten inklusive Benutzernamen und Passwörter erstellen. Natürlich so, dass kein Unbefugter darauf zugreifen kann. Es gibt auch spezielle Softwarelösungen wie Passwortmanager, die dabei helfen können, diese Informationen sicher aufzubewahren. Informieren Sie eine vertrauenswürdige Person, die im Falle Ihres Ablebens auf Ihren digitalen Nachlass zugreifen darf, darüber, wo sie die Zugangsdaten findet. Legen Sie fest, was mit Ihren Online-Konten und digitalen Daten geschehen soll. Möchten Sie, dass bestimmte Profile gelöscht oder in Gedenkzustände versetzt werden? Halten Sie diese Wünsche, ähnlich wie in einem Testament, schriftlich fest. Auf manchen Plattformen gibt es die Möglichkeit, dies in den Einstellungen vorab festzulegen.